Welche Krankenversicherung ist für den Freiberufler richtig?

Der Freiberufler muss sich nicht zwangsläufig privat versichern lassen.

Er kann sich auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Freiberufler versichern, hier trifft für ihn die Kategorie „freiwillig gesetzlich versichert“ zu.

Das hat den Vorteil, dass er, wenn er später wieder angestellt arbeitet oder aus einem anderen Grund in die gesetzliche Kasse wechseln möchte, das ohne Probleme tun kann.

Für jemanden, der privat versichert ist, ist es weniger einfach, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.

Die Anmeldung für die gesetzliche Krankenkasse für den Freiberufler ist denkbar einfach

Gleichzeitig mit dieser Anmeldung wird übrigens die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung vorgenommen.

Es werden verschiedene Angaben abgefragt. Zum einen natürlich zur eigenen Person und zu den Familienverhältnissen. Im Gegensatz zur privaten Versicherung ist es bei der gesetzlichen nämlich möglich, die Kinder über die Familienversicherung kostenlos mit abzusichern.

Bei der privaten Versicherung ist das nicht möglich, hier muss für jedes Mitglied, also auch für jedes Kind, ein eigener Beitrag entrichtet werden.

Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit sind ebenso zu machen, wie solche zum voraussichtlichen jährlichen Einkommen. Kann dieses noch nicht mit Hilfe des Steuerbescheides belegt werden, muss es geschätzt werden und zwar möglichst genau. Angaben zur Vorversicherung sind ebenfalls notwendig.

Die Höhe der monatlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Bis zu einer Höhe von 851 Euro pro Monat (Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben) wird ein Mindestbeitrag erhoben.

Dieser ist gleich, egal, ob der Freiberufler nun 800 Euro oder nur 600 Euro monatlichen Gewinn verzeichnen kann. Danach gibt es weitere Staffelungen des Gewinns, die sich aber je nach Krankenkasse unterscheiden.

Die „Sprünge“ in den Beiträgen sind beim Überschreiten einer Einkommensgrenze recht hoch, daher gilt es, möglichst genau den voraussichtlichen Gewinn zu schätzen.


Mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann der Freiberufler alle Vorteile der Kasse nutzen, also auch Vorsorgeangebote und ähnliches. Er ist einem „normalen“ Mitglied, beispielsweise einem in einem Unternehmen angestellten Mitglied, nicht besser oder schlechter gestellt.

Absicherung über GKV oder PKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine verpflichtende Versicherung, die Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems ist. 

Sie ist Teil des Gesundheitssystemes und hat darin die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu sichern, deren Gesundheitszustand wiederherzustellen oder zu verbessern. 

Der Leistungsanspruch aller Versicherten ist grundsätzlich gleich, wobei sie das notwendige Maß nicht überschreiten dürfen. In Deutschland findet man zwei Krankenversicherungsarten.

Neben der GKV besteht die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung (PKV). 

Anders als bei der PKV werden Beiträge der gesetzlichen KV nicht nach einem individuellen Krankheitsrisiko, also beispielsweise Geschlecht, Alter oder den Gesundheitsstatus betreffend, berechnet. 

Das Einkommen des Mitgliedes ist entscheidend für den festen Beitragssatz. Insgesamt hat die GKV etwa 70 Millionen Mitglieder und damit einen Versicherungsanteil von 85 Prozent in der Gesamtbevölkerung. Von diesen 70 Millionen sind 20 Millionen Menschen über die Familienversicherung kostenlos gesichert. 

Dies bezieht sich auf Familienmitglieder eines beitragszahlenden Angehörigen, die selber nicht über ein Einkommen verfügen. Für nicht-erwerbstätige Kinder gilt diese Klausel bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.

Eine solche Absicherung ist bei der PKV nicht vorgesehen.
Versicherte, denen die Leistungen der GKV nicht ausreichen, haben die Möglichkeit, Zusatzversicherungen bei ihren Krankenkassen abzuschließen. 

Diese umfassen beispielsweise zusätzliche Leistungen wie die Kostenübernahme von Sehhilfen, Heilpraktiker- oder Akupunkturberhandlungen. Auch eine Ergänzung bezüglich potenzieller Krankenhaus-Aufenthalte ermöglicht zum Beispiel eine Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Einbettzimmer. 

Ein genauer Vergleich dieser Zusatzangebote ist dabei sehr wichtig, da viele Anbieter Pakete anbieten, die nicht jeder Versicherte in diesem Umfang benötigt.

Ein bedachtes Abwägen, welche Leistung sinnvoll und nützlich ist, lohnt sich in diesem Fall.