Der Freiberufler muss sich nicht zwangsläufig privat versichern lassen.
Er kann sich auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Freiberufler versichern, hier trifft für ihn die Kategorie „freiwillig gesetzlich versichert“ zu.
Das hat den Vorteil, dass er, wenn er später wieder angestellt arbeitet oder aus einem anderen Grund in die gesetzliche Kasse wechseln möchte, das ohne Probleme tun kann.
Für jemanden, der privat versichert ist, ist es weniger einfach, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Die Anmeldung für die gesetzliche Krankenkasse für den Freiberufler ist denkbar einfach.

Gleichzeitig mit dieser Anmeldung wird übrigens die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung vorgenommen.
Es werden verschiedene Angaben abgefragt. Zum einen natürlich zur eigenen Person und zu den Familienverhältnissen. Im Gegensatz zur privaten Versicherung ist es bei der gesetzlichen nämlich möglich, die Kinder über die Familienversicherung kostenlos mit abzusichern.
Bei der privaten Versicherung ist das nicht möglich, hier muss für jedes Mitglied, also auch für jedes Kind, ein eigener Beitrag entrichtet werden.
Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit sind ebenso zu machen, wie solche zum voraussichtlichen jährlichen Einkommen. Kann dieses noch nicht mit Hilfe des Steuerbescheides belegt werden, muss es geschätzt werden und zwar möglichst genau. Angaben zur Vorversicherung sind ebenfalls notwendig.
Die Höhe der monatlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Bis zu einer Höhe von 851 Euro pro Monat (Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben) wird ein Mindestbeitrag erhoben. Dieser ist gleich, egal, ob der Freiberufler nun 800 Euro oder nur 600 Euro monatlichen Gewinn verzeichnen kann. Danach gibt es weitere Staffelungen des Gewinns, die sich aber je nach Krankenkasse unterscheiden. Die „Sprünge“ in den Beiträgen sind beim Überschreiten einer Einkommensgrenze recht hoch, daher gilt es, möglichst genau den voraussichtlichen Gewinn zu schätzen.
Mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann der Freiberufler alle Vorteile der Kasse nutzen, also auch Vorsorgeangebote und ähnliches. Er ist einem „normalen“ Mitglied, beispielsweise einem in einem Unternehmen angestellten Mitglied, nicht besser oder schlechter gestellt.
Thomas Busch :: Redaktion@pressereporter.de
|